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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Geschäftskunden (B2B).
Stand: 01.10.2026

Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist maßgeblich.

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der AL-Elektronik Distribution GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere abweichende Preis-, Liefer-, Versand- oder Zahlungsbedingungen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
1.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Einheitlichen Kaufgesetze.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
2.3. Soweit in unserem Angebot keine abweichende Annahmefrist angegeben ist, kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Angebotsdatum angenommen werden. Beruht unser Angebot auf einem Angebot eines Herstellers oder Vorlieferanten, kann eine von diesem vorgegebene kürzere Annahme- oder Gültigkeitsfrist in unserem Angebot angegeben werden; in diesem Fall gilt diese kürzere Frist.
2.4. Die Annahme innerhalb der vorgenannten Frist begründet keinen Anspruch auf Beibehaltung des im Angebot genannten Preises, sofern sich der Einkaufspreis des Herstellers oder Vorlieferanten zwischenzeitlich erhöht. Für solche Preisänderungen gilt Ziffer 3.

3. Preise und Preisänderungen
3.1. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Soweit in der Auftragsbestätigung eine Wechselkurs- bzw. Dollar-Gleitklausel vereinbart ist, ist diese Bestandteil der jeweiligen Preisvereinbarung und wird entsprechend der dort festgelegten Berechnung angewendet.
3.2. Unsere Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebots- bzw. Auftragsbestätigung bekannten Einkaufs- und Lieferbedingungen unserer Hersteller und Vorlieferanten.
3.3. Erhöht ein Hersteller oder Vorlieferant nach Angebotsabgabe oder nach Auftragsbestätigung den Einkaufspreis der bestellten Ware, sind wir berechtigt, die daraus resultierende tatsächliche Erhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt insbesondere auch für Preisänderungen, die der Hersteller oder Vorlieferant nachträglich für bereits bestellte, bestätigte oder im Backlog befindliche Ware vornimmt.
3.4. Die Weitergabe beschränkt sich auf die tatsächlich vom Hersteller oder Vorlieferanten vorgenommene Erhöhung. Eine darüberhinausgehende Preiserhöhung durch uns erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.5. Über eine nachträgliche Preisänderung informieren wir den Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme. Dem Kunden steht es frei, den von der Preisänderung betroffenen Auftrag innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei zu stornieren. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird die Ware zum geänderten Preis abgerechnet.
3.6. Bereits ausgelieferte und abgerechnete Ware ist von einer nachträglichen Preisänderung nicht betroffen.

4. Lieferfristen und Liefertermine
4.1. Liefertermine und Lieferfristen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung verfügbaren Informationen unserer Hersteller und Vorlieferanten angegeben.
4.2. Ein Liefertermin ist verbindlich, wenn er von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde. Wir sind jedoch nicht für die rechtzeitige Belieferung durch den jeweiligen Hersteller oder Vorlieferanten verantwortlich, sofern wir die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben.
4.3. Wir lösen Bestellungen bei unseren Herstellern und Vorlieferanten rechtzeitig und ordnungsgemäß aus. Über uns bekannte erhebliche Lieferverzögerungen informieren wir den Kunden unverzüglich.
4.4. Werden wir trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung beim Hersteller oder Vorlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beliefert, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, sofern wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
4.5. Fälle höherer Gewalt (Force Majeure) sowie sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.6. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien, Streiks und Aussperrungen, Betriebs- oder Produktionsstörungen, erhebliche Störungen der Energie- oder Rohstoffversorgung sowie sonstige Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs.
4.7. Dauert eine Behinderung nach den vorstehenden Regelungen länger als 8 Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
4.8. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Noch nicht verfügbare Ware kann nachgeliefert werden.

5. Versand, Gefahrübergang und Transportschäden
5.1. Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Lager bzw. ab dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Versandort.
5.2. Versand- und Verpackungskosten werden nach der jeweils geltenden Versandkostenregelung berechnet und in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen. Individuell vereinbarte Versand- und Lieferbedingungen bleiben unberührt.
5.3. Für Lieferungen ins Ausland gelten die jeweils vereinbarten Lieferbedingungen. Soweit vereinbart, können die Incoterms® 2020 zur Bestimmung der Lieferbedingungen herangezogen werden. Die jeweils vereinbarte Lieferklausel ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
5.4. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den im Einzelfall vereinbarten Lieferbedingungen und Incoterms®. Soweit danach das Transportrisiko beim Kunden liegt, trägt der Kunde auch das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware während des Transports. Die von uns veranlasste oder organisierte Versendung begründet keine darüber hinausgehende Übernahme des Transportrisikos durch uns.
5.5. Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sind unverzüglich, möglichst bereits bei Ablieferung, gegenüber dem Frachtführer bzw. Spediteur anzuzeigen und auf den Transportpapieren zu vermerken.
5.6. Bei Ablieferung nicht erkennbare Transportschäden (verdeckte Transportschäden) sind uns spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Der Kunde hat uns dabei eine möglichst genaue Beschreibung des Schadens sowie, soweit möglich, geeignete Nachweise, insbesondere Fotos der Versandverpackung, des Versandetiketts und der beschädigten Ware, zur Verfügung zu stellen.
5.7. Die Frist nach Ziffer 5.6 dient der rechtzeitigen Geltendmachung des verdeckten Transportschadens gegenüber dem jeweiligen Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transportdienstleister. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, können Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Transportdienstleister aufgrund der dort geltenden Meldefristen nicht mehr geltend gemacht werden.
5.8. Bei fristgerechter Anzeige eines verdeckten Transportschadens leiten wir die erforderlichen Schritte gegenüber dem zuständigen Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transportdienstleister ein. Die weitere Regulierung erfolgt nach den jeweils geltenden Transport- und Versicherungsbedingungen sowie unter Berücksichtigung der vereinbarten Lieferbedingungen und des jeweiligen Gefahrübergangs.
5.9. Eine Verpflichtung unsererseits zur Erstattung, Gutschrift oder Ersatzlieferung aufgrund eines Transportschadens besteht nur, soweit uns hierfür eine eigene gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung trifft. Soweit das Transportrisiko nach den vereinbarten Lieferbedingungen beim Kunden liegt, übernehmen wir für den Transportschaden keine eigene Einstandspflicht.
5.10. Ob und wann eine Ersatzlieferung erfolgt, richtet sich insbesondere nach der Verfügbarkeit der Ware, dem Ergebnis der Schadensprüfung und der Regulierung durch den zuständigen Frachtführer, Spediteur oder Versicherer.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der vollständige Eingang des geschuldeten Rechnungsbetrages bei uns.
6.2. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung sind die ersten drei Rechnungen grundsätzlich per Vorkasse zu begleichen. Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
6.3. Der Kunde kann zur Begleichung einer Rechnung eines der von uns angegebenen Bankkonten verwenden. Dabei ist die jeweils angegebene bzw. zur Rechnungswährung passende Bankverbindung zu verwenden. Rechnungen in Euro sind auf ein von uns angegebenes Euro-Konto und Rechnungen in US-Dollar auf ein von uns angegebenes US-Dollar-Konto zu zahlen.
6.4. Zahlt der Kunde entgegen der Rechnungswährung auf ein hierfür nicht vorgesehenes Fremdwährungskonto oder verwendet er eine nicht für die betreffende Zahlung vorgesehene Bankverbindung, trägt der Kunde sämtliche hierdurch entstehenden Kosten und Währungsumrechnungsdifferenzen. Dies gilt auch für Kosten, die durch eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht eindeutig zuordenbare Zahlung entstehen. Wir sind berechtigt, diese Kosten an den Kunden weiterzuberechnen.
6.5. Eine Zahlung gilt erst dann als vollständig erfolgt, wenn der geschuldete Rechnungsbetrag in der vereinbarten Rechnungswährung vollständig und vorbehaltlos bei uns eingegangen ist. Gebühren, Bankkosten, Wechselkursdifferenzen oder sonstige Abzüge, die dazu führen, dass der bei uns eingegangene Betrag hinter dem Rechnungsbetrag zurückbleibt, gehen zu Lasten des Kunden.
6.6. Entstehen durch eine vom Kunden veranlasste Rücklastschrift oder durch die Ablehnung, Rückgabe oder Nichtausführung einer Zahlung durch das Kreditinstitut des Kunden zusätzliche Kosten, können wir diese dem Kunden weiterberechnen, soweit die Ursache hierfür aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt. Dies gilt insbesondere für Bankgebühren und sonstige unmittelbar durch die Rücklastschrift entstandene Kosten.
6.7. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Forderung in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ihn zu mahnen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten. Weitere Lieferungen können in diesem Fall von vollständiger Vorkasse oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
6.8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz.
6.9. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Hierzu gehören insbesondere die im gesetzlich zulässigen Umfang erforderlichen Kosten der Mahnung, Beitreibung und Rechtsverfolgung.
6.10. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.11. Wird in einer anderen Währung als Euro fakturiert, ist der in der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag in der dort angegebenen Währung geschuldet. Soweit eine Umrechnung oder Wechselkursregelung vereinbart wurde, richtet sich diese nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

7. Annahmeverweigerung und Nichtabnahme
7.1. Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug oder verletzt er sonst eine Mitwirkungspflicht, sind wir berechtigt, den hierdurch tatsächlich entstehenden erforderlichen und angemessenen Mehraufwand sowie weitere nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzende Schäden geltend zu machen.
7.2. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist können wir nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
7.3. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich ist.
7.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.5. Eine Rücksendung oder Nichtannahme der Ware durch den Kunden stellt keine Stornierung des Auftrags dar. Eine Stornierung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung oder muss nach den vertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen zulässig sein.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl angemessen zu versichern.
8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.
8.4. Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen. Der Kunde hat den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Bestand, den Lagerort und den Zustand der Vorbehaltsware zu erteilen.
8.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. die Rücknahme der Ware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
8.7. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen ist ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig. Soweit eine solche Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung dennoch erfolgt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt.
8.8. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Mängel
9.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
9.2. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
9.3. Unsere Haftung für von uns zu vertretende Sachmängel ist, soweit gesetzlich zulässig, auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware beschränkt.
9.4. Bei technischen Mängeln von Bauteilen erfolgt die Prüfung und Abwicklung nach den jeweils geltenden Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Der Kunde hat uns die zur Prüfung des Mangels erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und insbesondere eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung bereitzustellen.
9.5. Soweit für die Prüfung eines technischen Mangels eine Rücksendung, technische Untersuchung oder Prüfung durch den Hersteller erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach unserer Aufforderung zur Verfügung zu stellen bzw. zurückzusenden.
9.6. Die Anerkennung eines technischen Mangels sowie die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise, insbesondere Reparatur, Austausch oder Gutschrift, erfolgt nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers, soweit dieser für die technische Prüfung und Abwicklung zuständig ist.
9.7. Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Veränderungen an der Ware oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurden, bestehen keine Mängelansprüche, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
9.8. Die vorstehenden Regelungen lassen zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden unberührt.

10. Haftung
10.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2. Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer übernommenen Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
10.5. Soweit eine Lieferverzögerung oder Nichtlieferung ausschließlich darauf beruht, dass ein Hersteller oder Vorlieferant trotz ordnungsgemäßer Bestellung durch uns nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig liefert, haften wir nur, soweit wir die betreffende Verzögerung oder Nichtlieferung selbst zu vertreten haben.
10.6. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Einheitlichen Kaufgesetze.

12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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